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BGH, 01.08.2017 - 4 StR 231/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (8)
- HRR Strafrecht
§ 354 Abs. 1 StPO
Eigene Entscheidung in der Sache (Anwendung auf den Anrechnungsmaßstab eins zu eins) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- IWW
§ 349 Abs. 2 StPO, § 51 Abs. 4 Satz 2 StGB, § 354 Abs. 1 StPO, § 473 Abs. 4 StPO
- Wolters Kluwer
Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft im Maßstab 1:1 auf die verhängte Freiheitsstrafe
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anrechnung einer im Ausland erlittenen Auslieferungshaft im Maßstab 1:1 auf die verhängte Freiheitsstrafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 29.09.2009 - 1 StR 451/09
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung (Durchbrechung der Rechtskraft); Anrechnung …
Auszug aus BGH, 01.08.2017 - 4 StR 231/17
Der Senat kann den Anrechnungsmaßstab entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst bestimmen, da vorliegend nur ein Anrechnungsmaßstab von 1:1 in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 1 StR 137/07 - mwN; Beschluss vom 29. September 2009 - 1 StR 451/09). - BGH, 28.03.2007 - 1 StR 137/07
Im Ausland erlittene Freiheitsentziehung (Anrechnung; Festsetzung in der …
Auszug aus BGH, 01.08.2017 - 4 StR 231/17
Der Senat kann den Anrechnungsmaßstab entsprechend § 354 Abs. 1 StPO selbst bestimmen, da vorliegend nur ein Anrechnungsmaßstab von 1:1 in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschluss vom 28. März 2007 - 1 StR 137/07 - mwN; Beschluss vom 29. September 2009 - 1 StR 451/09).